Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften

Brandschutz für Wohngemeinschaften – Einheitliche Richtlinien dringend geboten!

Der Trend zu ambulanten Wohngemeinschaften ist ungebrochen – besser: der Tornado ist in vollem Gange, wie Claudius Hasenau, Vorsitzender des Fachverbandes wig Wohnen in Gemeinschaft NRW, unterstreicht. Zwei große Hemmnisse stehen allerdings der Verbreitung dieser individuellen und bedarfsgerechten Wohnform entgegen. Ein Hemmnis ist der „Flickenteppich“ der Sozialhilfeträger, das andere der „Flickenteppich“ baurechtlicher Anforderungen für Wohngemeinschaftshäuser, der den Initiatoren und ihren Planern zu schaffen macht.

Von Kommune zu Kommune, von Kreis zu Kreis werden unterschiedliche Anforderungen gestellt: Die Bandbreite geht von Anforderungen vergleichbar mit 80-Betten-Pflegeheimen bis zu „normalen“ Anforderungen wie beim „Familienwohnen“. Claudius Hasenau: „Diese Art von Buntheit können wir uns nicht mehr leisten!“ Daher fordert wig Wohnen in Gemeinschaft als Fachverband für Wohngemeinschaften in Deutschland dringend die Standardisierung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel als Justitiar des Verbandes ergänzt: „Die Initiatoren, Entwickler und Planer brauchen dringend ein modular, quasi als „Baukasten mit Betriebsanleitung“ aufgebautes „Muster – Brandschutzkonzept“ für Wohngemeinschaftshäuser.“

Der Fachverband macht dazu konkrete Vorschläge. Erstens muss der Grundsatz der personalen statt institutionalisierten Verantwortung gelten: Eine WG ist keine Einrichtung, und ambulante Dienstleister sind keine „Träger“. Daher ist zunächst der Nutzer und / oder sein Personensorgeverpflichteter für die Sicherheit verantwortlich. Zweitens können WG-Häuser nicht pauschal unter den Begriff der „großen Sonderbauten“ gefasst werden. Jede WG ist anders, was eine abgestufte Kategorisierung in Bezug auf Brandschutzanforderungen bedingt. Drittens: Diese abgestufte Kategorisierung muss sich entlang von Risikokriterien bewegen. Diese Risikokriterien leitet der Fachveband aus einer Expertise von Dr. Michel ab:

  • Nutzercharakteristik (Selbstrettungsfähigkeiten)
  • Brandrisiken (Entstehung / Ausdehnung)
  • Präsenz von nicht betreuungsbedürftigen Menschen in der WG (Betreuungs-, Pflege- und sonstige professionellen Personen wie aber auch Angehörige etc.)
  • Art der Immobilie (Bestandsgebäude / Neubau)
  • Lage des Gebäudes, in dem sich die WG befindet (Zugänglichkeit, Anfahrbarkeit)
  • Nutzung des Gebäudes an sich (reine Wohnnutzung, Mischnutzungen, „reine“ WG-Nutzung)
  • Größe und Lage der WG / ggfls. mehrerer WGen im Gebäude / bauliche Gegebenheiten (z.B. Geschossigkeit)
  • Rettungsmittel (v.a. Art, Verfügbarkeit)

Der Angebotstyp – (selbstverantwortete oder anbieterverantwortete Wohngemeinschaft) kann nur für den Aspekt der Verantwortlichkeiten eine Rolle spielen, betont der wig-Vorstand Claudius Hasenau: „Uns geht es nicht um weniger Sicherheit, sondern um kalkulierbare Sicherheitsanforderungen!“. Er kündigt an, dass sich der Fachverband insbesondere in NRW noch engagierter als bisher in die Diskussion einbringen wird. Hasenau: „Dabei ist allerdings eines zwingend: Da Sicherheit Geld kostet und in der Regel zu entsprechenden Miethöhen zu Lasten der in Wohngemeinschaften lebenden Personen und mittelbar auch der Anbieter und Immobilieninvestoren führt, ist sicherzustellen, dass sich so ergebende Mieten tragbar und gegebenenfalls refinanzierbar sind. Gleiches gilt für Personal- und anderen Aufwand, der Betreuungsdienstleistern etwa aus organisatorischen Brandschutzmaßnahmen entsteht. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite Anforderungen gestellt werden und auf der anderen Seite der Kostenträger sich der Übernahme der Kosten verweigert.“