Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften

Verbände schmieden starke Allianz für ambulant begleitete Wohngemeinschaften

Ambulant begleitete Wohngemeinschaften sind – nicht zuletzt aufgrund der Nachfrage der Verbraucher – ein Erfolgsmodell. Auch für ambulante Leistungserbringer ist diese Versorgungsform attraktiv, wenn sie fachkundig umgesetzt wird. Der bad e.V. verstärkt deshalb seine Bemühungen, diese Versorgungsform zu fördern, indem er zukünftig mit dem Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft NRW aus Gelsenkirchen zusammenarbeitet und eine gemeinsame Fort- und Weiterbildungsoffensive startet.

In drei Grundlagenseminaren vermitteln hierbei bekannte Referenten der wig-Akademie, darunter die erfahrenen WG-Rechtsanwälte Dr. Lutz H. Michel (Ordnungs- und Vertragsrecht) und Dieter Otto (Sozialrecht), im zweiten Halbjahr 2017 elementare Kenntnisse zur Konzeption, zur Wirtschaftlichkeit und zur Qualität in ambulant begleiteten Wohngemeinschaften. Die Vorträge finden im September, Oktober und November in der Akademie des bad e.V. in Essen statt (siehe Kasten). Die Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. bad-Mitglieder erhalten einen Nachlass auf die Teilnahmegebühren.

„Wir freuen uns über die Zusammenarbeit“, sagt bad-Bundesgeschäftsführerin und Rechtsanwältin Andrea Kapp. „Unsere Verbände teilen viele inhaltliche Gemeinsamkeiten, die wir in Zukunft weiter ausloten. Wir können uns gut vorstellen, dass wir diese gemeinsamen Positionen zum Nutzen der Wohngemeinschaften auch politisch zum Ausdruck bringen werden.“ Angestoßen wurde die Kooperation durch wig-Gründungsvorstand Christel Schneider. Die Pflegeunternehmerin, die in Mülheim fünf selbstverantwortete Wohngemeinschaften für demenziell veränderte Menschen begleitet, engagiert sich auch in der „Interessensgemeinschaft ambulant betreute Wohnformen“ des bad e.V. für die innovative Versorgungsform.

Wohngemeinschaften haben Zukunft

In NRW gibt es aktuell mehr als 600 ambulant begleitete WGs, ermittelte 2016 eine Studie im Auftrag der NRW-Landesregierung. Das neue Wohn-Teilhabe-Gesetz hat mehr Rechtssicherheit geschaffen, die Begleiter von Wohngemeinschaften aber gleichzeitig auch vor neue Herausforderungen gestellt. „Wohngemeinschaften erfolgreich zu konzipieren, zu bauen und zu betreiben, ist kein Kinderspiel. Dazu ist Spezialwissen erforderlich, das der Fachverband wig über ein großes Experten-Netzwerk seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt,“ sagt der wig-Vorsitzende Claudius Hasenau. Vor mehr als zehn Jahren eröffnete der Pflegeunternehmer das erste Wohngemeinschaftshaus in Gelsenkirchen, im Herbst 2017 wird das fünfte Wohnprojekt in der Emscherstadt eröffnet. Die Zahlen zeigen: Wohngemeinschaften haben Zukunft. Erklärtes Ziel von wig ist deshalb eine flächendeckende Versorgung der Städte und Gemeinden mit der neuen Wohnform. Die Kooperation mit dem bad markiert einen weiteren Meilenstein in diese Richtung.

Auch der bad e.V. ist ein langjähriger Befürworter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Er setzt sich im Rahmen seiner Verbandsarbeit aktiv dafür ein, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb der Wohngemeinschaften zu verbessern und vorhandene Hürden abzubauen, die die Verbreitung der Versorgungsform noch hemmen.
Themen und Termine                                      
11. September, „Die WTG-Behörde kommt!“
12. Oktober, „Wohngemeinschaften richtig kalkulieren“
21. November, „Leistungsqualitätsvereinbarungen richtig gestalten“
Ort (jeweils): bad-Fortbildungsakademie Essen, Zweigertstraße, 50, 45130 Essen

Anmeldung und Information:
www.bad-ev.de

 

Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V.  mit seinem Hauptsitz in Essen wurde 1988 gegründet. Er vertritt die Interessen von bundesweit rund 1000 zumeist privat geführten Pflegediensten und -einrichtungen und stellt damit einen der großen Leistungserbringerverbände in der Wachstumsbranche Pflege und Betreuung dar.

Ziel seiner Arbeit ist es, die Qualität und die Bedingungen der Leistungserbringung der ambulanten und stationären Pflege zu verbessern: und zwar gleichermaßen für die Unternehmen, die Pflegenden und die Patienten. Der bad e.V. mit seinen Landesorganisationen führt Verhandlungen unter anderem zu Vergütungsbedingungen für Pflegedienste und Pflegesätze für Heime.

Der bad e.V. ist in den wichtigen Beratungsgremien in Berlin vertreten und wird zu Änderungen pflegerelevanter Gesetze angehört. Zudem müssen die Landesorganisationen zu geplanten Landesgesetzen und -vorschriften gehört werden. Diese haben seit der Föderalismusreform im Pflegebereich erheblich an Bedeutung gewonnen.