Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften
31. März | News

2026: Pressemitteilung Fachverband WiG – Wohnen in Gemeinschaft NRW e. V. „Zwei Finanzierungssysteme in einem Betrieb – das ist nicht praktikabel“

WiG-Vorsitzender Hasenau kritisiert Reformpläne als widersprüchlich und realitätsfern

Gelsenkirchen, 31.03.2026: Der Fachverband WiG – Wohnen in Gemeinschaft NRW e. V. kritisiert die Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit scharf. Die geplanten Maßnahmen drohen aus Sicht des Verbandes, insbesondere die ambulante Pflege und betreute Wohngemeinschaften massiv zu destabilisieren.

„Die Reformvorschläge ignorieren die Realität der ambulanten Versorgung“, erklärt Dr. h.c. Claudius Hasenau, Vorsitzender des WiG. „Hier wird ein System entworfen, das in der Praxis so nicht funktionieren kann.“

 

Tarifpflicht bleibt – Refinanzierung wird gestrichen

Seit dem 1. September 2022 sind Pflegeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten nach Tarif oder in Tarifhöhe zu bezahlen. Diese Regelung ist Voraussetzung für die Zulassung und Vergütung durch die Pflegekassen.

Gleichzeitig soll nun die vollständige Refinanzierung dieser Tarifsteigerungen im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (§ 37 SGB V) aufgehoben werden.

„Der Staat verpflichtet uns zu höheren Löhnen – entzieht uns aber gleichzeitig die Finanzierung“, so Hasenau. „Das ist ein klarer Systembruch.“

 

Zwei Finanzierungssysteme in einem Betrieb

Besonders kritisch bewertet WiG den Umgang mit den unterschiedlichen Leistungsbereichen:

Während im Bereich der Altenpflege nach SGB XI die vollständige Tarifrefinanzierung weiterhin gelten soll, wird sie im Bereich der medizinischen Behandlungspflege (SGB V) abgeschafft.

„In der ambulanten Pflege werden täglich Leistungen nach SGB V und SGB XI parallel erbracht – oft durch dieselben Mitarbeitenden“, erklärt Hasenau. „Die Politik schafft hier zwei völlig unterschiedliche Finanzierungslogiken innerhalb eines einzigen Betriebs.“

 

„Das ist betriebswirtschaftlich nicht steuerbar“

Die Konsequenz ist aus Sicht des Verbandes eindeutig:

„Wie soll ein Pflegedienst wirtschaftlich arbeiten, wenn für die gleiche Fachkraft zwei unterschiedliche Refinanzierungssysteme gelten?“, so Hasenau. „Das ist weder praktikabel noch steuerbar.“

Die geplante Regelung führe zwangsläufig zu:

  • Intransparenz in der Kalkulation
  • Fehlsteuerung von Leistungen
  • wirtschaftlichen Risiken für Anbieter

 

Scheinargument Wettbewerbsgleichheit

Die Finanzkommission begründet die Maßnahme unter anderem mit der Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen ambulanter Behandlungspflege und Krankenhausversorgung.

„Dieses Argument greift zu kurz“, kritisiert Hasenau. „Wenn Wettbewerbsgleichheit gewollt ist, muss sie für alle Sektoren gelten – nicht nur für einzelne Bereiche.“

 

Ambulante Versorgung wird geschwächt

Besonders betroffen sind ambulant betreute Wohngemeinschaften, die auf stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen angewiesen sind.

„Diese Versorgungsform steht für Selbstbestimmung und entlastet das System“, betont Hasenau. „Wer sie finanziell destabilisiert, riskiert am Ende höhere Kosten und schlechtere Versorgung.“

 

WiG fordert klare Korrekturen

Der Fachverband fordert:

  • eine einheitliche und nachvollziehbare Refinanzierungslogik
  • die konsequente Finanzierung gesetzlich vorgeschriebener Tariflöhne
  • realitätsnahe Regelungen für die ambulante Versorgung

„Politik muss praktikable Lösungen schaffen – keine theoretischen Konstrukte“, so Hasenau. „In der Pflege entscheidet sich Reformpolitik nicht auf dem Papier, sondern im Alltag der Einrichtungen.“

 

Kontakt

Fachverband WiG – Wohnen in Gemeinschaft NRW e. V.
Dr. h.c. Claudius Hasenau
E-Mail: claudius.hasaenau@wig-nrw.de | Tel.: 0209 70287808
www.wig-nrw.de

 

Über WiG:
Der Fachverband WiG – Wohnen in Gemeinschaft NRW e. V. setzt sich für die Entwicklung und Sicherung ambulant betreuter Wohngemeinschaften ein und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik und Öffentlichkeit.