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Lebensqualität bis zuletzt: Für die herausragende Architektur wurde die Demenz-Wohngemeinschaft „Leben in Schaffrath“ von der internationalen Gradmann-Stiftung ausgezeichnet. Foto: Uwe Jesiorkowski/APD
Der Verein wig Wohnen in Gemeinschaft NRW verfolgt ausschließlich gemeinnützige und wohltätige Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- die Entwicklung und Fortschreibung eines Expertenstandards für Wohngemeinschaften für demenziell und/oder somatisch erkrankte Menschen auf der Grundlage eines nach Europäischem Standard ausgerichteten Qualitätsmanagementsystems (EFQM);
- die Einrichtung von Arbeitskreisen zur Förderung des Aufbaus von Netzwerken von Initiatoren, Pflegediensten und anderen Akteuren in der Begleitung von Wohngemeinschaften;
- die Begleitung von Vereinsmitgliedern, insbesondere pflegebedürftiger Menschen und deren Angehörige gegenüber Kommunen und Kostenträgern im Rahmen einer Unterstützungsplanung
bei der Gründung und Etablierung von Wohngemeinschaften;
- übergeordnete und gezielte Öffentlichkeitsarbeit für die Belange von Wohngemeinschaften, die Verständnis für pflegebedürftige Personen insbesondere für die Situation alter und
demenzkranker Menschen weckt;
- Interessenvertretung und Mitwirkung in politischen Gremien (z.B. Landespflegekonferenz) auf Landesebene;
- die Zusammenarbeit mit anderen Interessengemeinschaften auf Landes- und Bundesebene (z.B. Freunde alter Menschen e.V., Alzheimergesellschaft);
- neutrale und trägerunabhängige Beratung pflegebedürftiger und/oder demenzkranker Menschen und ihrer Angehörigen. Dazu richtet der Verein eine Beratungsstelle ein. Hierbei
können Mitglieder von Wohngemeinschaften bzw. deren Angehörige die Beratungsstelle in Konfliktsituationen als Ombudsstelle nutzen.
Wir freuen uns über jede Spende, die diese gesellschaftlich bedeutsame und notwendige Arbeit unterstützt. Nutzen Sie dazu unser Spendenkonto*:
Volksbank Ruhr Mitte eG
IBAN DE63 4226 0001 0519 6110 00
BIC GENODEM1GBU
*Bitte beachten Sie: Bis 150,- Euro Spende erkennt das Finanzamt den Einzahlungsbeleg als Spendenquittung an. Für Spenden über 150,- Euro stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. Fragen beantworten wir gern im persönlichen Gespräch. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.