Ambulant betreute Wohngemeinschaften beim Förderprogramm „Kühle Räume“ bislang nicht berücksichtigt – Verband fordert Einbeziehung und schriftliche Stellungnahme des Gesundheitsministeriums.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit ihrem Maßnahmenkonzept „Hitzewellen: Lehren aus dem Sommer 2026“ umfangreiche Fördermaßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Menschen vor extremen Temperaturen angekündigt. Für das Förderprogramm „Kühle Räume“ in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sind in den Jahren 2027 und 2028 insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen.
Der WiG – Wohnen in Gemeinschaft NRW e. V. begrüßt diese Initiative ausdrücklich, kritisiert jedoch, dass ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen im vorgesehenen Förderprogramm bislang keine Berücksichtigung finden.
Gleiche Schutzbedürftigkeit – unterschiedliche Förderung
Insbesondere Menschen mit Demenz gehören zu den Personengruppen, die durch extreme Hitze gesundheitlich besonders gefährdet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.
Hinzu kommt, dass § 25 Abs. 2 der Durchführungsverordnung zum Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG-DVO) auch für die hiervon erfassten ambulant betreuten Wohngemeinschaften Anforderungen an eine den klimatischen Verhältnissen angepasste Innentemperatur stellt.
Damit stehen die Leistungsanbieter vor vergleichbaren Herausforderungen wie stationäre Pflegeeinrichtungen, ohne dass ihnen bislang ein entsprechender Zugang zum angekündigten Förderprogramm eröffnet werden soll.
WiG NRW fordert Einbeziehung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
„Der gesundheitliche Schutzbedarf eines pflegebedürftigen Menschen darf nicht davon abhängen, in welcher Wohn- und Versorgungsform er lebt. Wenn die Landesregierung den Hitzeschutz in Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt, müssen auch ambulant betreute Wohngemeinschaften angemessen berücksichtigt werden“, erklärt Dr. h. c. Claudius Hasenau, Vorsitzender des WiG NRW.
Der Verband weist darauf hin, dass technische Maßnahmen zur Kühlung von Gemeinschaftsräumen erhebliche Investitionen erfordern können. Gerade in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, in denen die Leistungsanbieter häufig nicht Eigentümer der Immobilien sind, stellen sich zusätzliche Fragen der Finanzierung und praktischen Umsetzung.
Schriftliche Stellungnahme des Ministeriums angefordert
Der WiG NRW hat sich deshalb an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt und fordert, ambulant betreute Wohngemeinschaften in das Förderprogramm „Kühle Räume“ aufzunehmen oder ein gleichwertiges Förderinstrument zu schaffen.
Zugleich bittet der Verband das Ministerium ausdrücklich um eine schriftliche Stellungnahme zu den Gründen der bisherigen Nichtberücksichtigung und zu den Möglichkeiten einer Einbeziehung vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie.
„Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb vergleichbare gesundheitliche Gefährdungen und entsprechende ordnungsrechtliche Schutzverpflichtungen bei der staatlichen Förderung unterschiedlich behandelt werden sollen. Hier erwarten wir eine sachlich begründete Antwort der Landesregierung“, so Hasenau.
Der WiG NRW wird die weitere Entwicklung des Förderprogramms begleiten und sich dafür einsetzen, dass der Hitzeschutz pflegebedürftiger Menschen unabhängig von ihrer Wohnform angemessen unterstützt wird.
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