Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften
26. November | Aktuelles, News, Presse

Ampel-Koalition will Förderung innovativer Wohnformen im Gesetz festschreiben

WG-Fachverband sieht deutliches Signal für einen Aufbruch der auf stationäre Versorgung reduzierten Angebotsstruktur – Warnung vor Stärkung der Kommunen: „Pflegerelevante Fragen nach Kassenlage entschieden“

Gelsenkirchen, im November 2021. Für ambulante Wohn- und Betreuungsformen im Quartier springt die Koalitionsampel in Zukunft auf Grün. Die zukünftigen Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, das Sozialgesetzbuch XI um innovative quartiernahe Wohnformen zu erweitern und gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen eine Förderung zu ermöglichen. wig Wohnen in Gemeinschaft e.V., Fachverband für ambulante Wohnformen, begrüßt diese Entscheidung. „Wir sehen darin ein deutliches Signal, dass die auf stationäre Versorgung reduzierte Angebotsstruktur aufgebrochen wird,“ so der Vorsitzende Claudius Hasenau. Endlich spiegele sich die veränderte Lebenswirklichkeit Pflegebedürftiger auch gesetzlich und politisch wider.

Der Fachverbandsvorsitzende, selbst Geschäftsführer eines Pflege- und Gesundheitsdienstes mit 450 Mitarbeitenden, einer Tagespflege und 18 ambulant betreuten Demenz-Wohngemeinschaften, kann sich noch nicht vorstellen, wie sich der im Koalitionsvertrag formulierte, aber abstrakte Wille zur Förderung innovativer, quartiersnaher Wohnformen in die Wirklichkeit übertragen lässt. Er verweist auf die in der Berliner Erklärung des Fachverbands Anfang Oktober aufgelisteten Stolpersteine bei der Realisierung ambulanter Pflege- und Betreuungsprojekte, die die Bereitschaft der Akteure, diese zu ermöglichen, oft eher verhindern als fördern. Diese Position vertritt auch der wig-Justiziar, Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel: „Alle Akteure benötigen dringend Rechtssicherheit. Der kommunale Flickenteppich speziell im Bereich der Sozialhilfe muss umgehend beseitigt werden“.

Was darf innovatives Pflegewohnen kosten?
An der Tagesordnung seien, so Hasenau, Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Behörden, die sich weigern, die notwendigen Investitionen für diese Sonderbauten oder den Mehraufwand, der mit innovativen Wohnformen einhergehe, anzuerkennen und zu finanzieren. Er erlebe endlose Diskussionen über die Angemessenheit der Mietkosten. Claudius Hasenau: „Wir müssen ständig rechtfertigen, was das Wohnen in innovativen Wohnformen kosten darf – aus der Grundsicherung heraus oder dem Recht der Pflegebedürftigkeit als Hilfe zur Pflege.“ Mittlerweile beschäftigt diese Frage die Landessozialgerichte. „Die aktuelle Rechtsunsicherheit führt zu einem Rückgang der Investitionsbereitschaft in innovative Wohnformen“, so Hasenau.

Kritik an geplanter Stärkung der Kommunen
Kritisch sieht der Fachverband auch die im Koalitionspapier angekündigte Stärkung der Kommunen, die im Rahmen der Versorgungsverträge verbindliche Mitgestaltungsrechte bei der pflegerischen Versorgung vor Ort erhalten sollen. Claudius Hasenau: „Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass Kommunen pflegerelevante Fragestellungen in der Regel nach Kassenlage beantworten. Das hat zur Folge, dass innovative Wohnformen trotz steigender Nachfrage und großer Akzeptanz bei den Pflegebedürftigen, Angehörigen und in der Pflege Tätigen nicht realisiert werden können.“

Hohe Erwartungen

Insgesamt verbinden sich mit dem Koalitionspapier hohe Erwartungen, zum Beispiel die Chance, dass durch die angekündigte Veränderung im SGB XI ambulant betreute Wohnformen in Zukunft mehr und mehr zur Regelversorgung werden. Claudius. Hasenau: „Angehörige und Nutzer*innen erwarten, dass das Spießrutenlaufen auf dem Weg angemessener menschenzentrierter Pflege und Betreuung in Wohngemeinschaften endlich aufhört. Die neue Regierung wird sich daran messen lassen müssen, ob die Stärkung der ortsnahen ambulanten Versorgung das Papier wirklich wert ist, auf dem es steht!“ wig als der Fachverband für Wohngemeinschaften in Deutschland werde daher kurzfristig das Gespräch mit der / dem neuen Pflegeminister / in suchen, um die Position der WG-Akteure in die anstehende Gesetzgebung einzubringen.