Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften
30. Oktober | Aktuelles, News

Covid-19 – Risikomanagement: So kommen Sie mit den von Ihnen begleiteten Wohngemeinschaften durch die „2. Welle“ – jetzt!

Die vergangenen neun Monate mit COVID-19 haben eine Vielzahl von Erfahrungen gebracht, aber auch viele Probleme im täglichen Pandemie-Management aufgezeigt, was nicht zuletzt auf der Dynamik der Anforderungen beruht, die generell staatlicherseits, aber auch lokal speziell von den verschiedenen Behörden gestellt werden.

Die Risikolage nimmt nicht ab: im Gegenteil! Daher ist aktives Risikomanagement heute mehr denn je geboten. Jedes Unternehmen braucht dabei seine individuelle Lösungen und seine individuellen Konzepte. Blaupausen gibt es nicht. Im Unternehmen sind realistisch umsetzbare Konzepte zu entwickeln und umsetzbar, immer auch mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen. Schon wegen der vorhandenen Anzeigepflichten ist eine permanente Ressourcensteuerung und -überwachung unabdingbar. Sie bildet die elementare Grundlage für alle gebotenen Maßnahmen.

Vor diesem Hintergrund möchte Ihnen der WG-Fachverband wig – Wohnen in Gemeinschaft mit dieser wig Covid-19-Checkliste noch einmal die wichtigsten Dinge in Erinnerung rufen, die es im Umgang mit der Pandemie zu beachten gilt. Die Autoren der Auflistung sind Janina Bialon, Prokuristin, Hygiene- und Qualitätsbeauftragte der APD-Gruppe Gelsenkirchen / Meinerzhagen, und wig-Justiziar Dr. Lutz H. Michel FRICS. Die Informationen in diesem Hinweis wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Sie stellen einen allgemeinen Stand (per 30. Oktober 2020). dar, der sich im Zuge der weiteren Entwicklung verändern kann. Eine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann daher nicht übernommen werden. Insbesondere können diese Darstellungen eine individuelle Beratung zugeschnitten auf die jeweilige individuelle Situation nicht ersetzen.

1- Zielsetzungen aller betrieblichen Aktivitäten sind:

> Mitarbeiterschutz,

> Patientenschutz,

> Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Betriebes,

> Risikoreduzierung.

2- Im Blick zu halten sind als Rechtsbereiche:

> Hygiene- und infektionsschutzrechtliche Anforderungen,

> Anforderungen aus dem WTG,

> Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht,

> allgemeine betriebsrechtliche Rahmensetzungen (Handelsrecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht etc.)

3- Kernpunkt ist die organisatorische Sicherstellung der betrieblichen  Handlungsfähigkeit:

Das Instrument hierfür ist der „Unternehmens – Krisenstab“, in dem alle relevanten Funktionen zusammengefasst sind und der als Steuerungsgruppe unterhalb der Geschäftsführung agiert:

> mit definierten Strukturen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten,

> mit regelmäßigem Austausch,

> mit sichergestelltem Monitoring interner und externer Informationen und betrieblicher Anweisungen,

> mit definierten Kommunikations- und Weisungswegen.

4- Anker ist der betriebliche Pandemieplan mit den Punkten:

  1. Organisation / Verantwortlichkeiten,
  2. Sicherstellung des PDCA – Zyklus,
  3. Personenbezogenes Sicherheitskonzept (Mitarbeiterscreening, face – to – face Befundungen mit Maßnahmenplan),
  4. Kommunikationskonzept (intern / extern / rechtlich gebotene Meldungen / Nutzergremien bei Wohngemeinschaften / Liste Ansprechpartner mit Kommunikationsdaten),
  5. Hygienekonzept mit Infektionsschutzmaßnahmen (mit Schulungen / Unterweisungen / Kontrollsystem),
  6. Personalausfallkonzept,
  7. Besucherkonzept,
  8. Handlungsanleitung: „Was tun bei einem Corona-Ausbruch“ (im Betrieb / in einer Wohngemeinschaft),
  9. Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arbeitsmaterialien (Bestimmung / Festlegung der Bevorratungsmenge z. B. von PSA, Reinigungsmitteln etc., inkl. Beschaffungsmanagement),
  10. Erhebung von Risikogruppen (Patienten und Personal),
  11. Testkonzept,
  12. Support – Netzwerk (z.B. MediTÜV, Hygieneinstitute, Ärzte, Krankenhäuser),
  13. Sicherstellung der permanenten Aktualisierung des betrieblichen Pandemiekonzepts.

Erreicht werden kann dies i. d. R. nur, indem eine Führungskraft bestimmt wird, die hierfür die Verantwortlichkeit mit entsprechenden Weisungsbefugnissen hat.

5- Last not least:

Viele der obigen Punkte werden Ihnen nicht neu sein. Angesichts der Berichte und Erfahrungen, die wir aus dem Kreis der wig-Mitglieder hören, erscheint es uns aber überaus sinnvoll, Ihnen diese erneut als Hilfestellung und Risikomanagement – Instrument an die Hand zu geben.

6. Neuer WIG – Service für Mitglieder

Sollten Sie oder Ihr Unternehmen in den Fokus von Behördenaktivitäten kommen, so hat wig zusätzlich zur „Corona – eMail – Hotline“ (corona@wig-nrw.de) organisiert, dass Sie eine kostenfreie telefonische Erstberatung zu rechtlichen Fragen, die sich Ihnen stellen, in Anspruch nehmen können. Unser ständiger Rechtsberater, Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel, steht dafür zur Verfügung. Sie können ihn per eMail dr.michel@radrmichel.de oder telefonisch unter 02421 – 88 97 937 kontaktieren. Eine weitere Rechtsberatung können Sie im Bedarfsfall nach Ihrer freien Entscheidung zu den Vorzugs – Bedingungen für wig – Mitglieder beauftragen.

Ferner können Sie auch die Kommunikationsunterstützung der Kommunikations- und PR – Agentur, mit der wig Wohnen in Gemeinschaft ständig zusammenarbeitet beauftragen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Frau Susanne Schübel, JournalistenBüro Herne GmbH, mobil 0171 – 8307419.

7- Verlässliche Quellen zum Thema „Coronavirus“:

https://www.bmbf.de/de/linkliste-diesen-quellen-koennen-sie-in-der-corona-krise-trauen-11260.html

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/basisinformationen/verlaessliche-informationen-erkennen.html

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/mythen-und-falschmeldungen/wo-finde-ich-weitere-aktuelle-und-zuverlaessige-informationen–1752544

Ferner: die Internetseiten der Gesundheitsministerien der Bundesländer, insbes. zur landesspezifischen Rechtslage (z. B. für NRW: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw)