Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften
3. August | Aktuelles, News, Presse

Gefahr im Verzug! „Wohngemeinschaft“ oder „Heim“ – Anbieter müssen Unterschiede genau kennen

wig Spezialseminar informiert über die Abgrenzung der Wohnformen und schützt vor falschen „Statuseinordnungen“ durch die WTG-Behörden. Für wig Mitglieder kostenfrei. Jetzt buchen!

Nichtwissen schadet! Wenn die WTG-Behörde zur Prüfung erscheint, müssen Anbieter von ambulant begleiteten Wohngemeinschaften exakt belegen, was ihr Angebot von einem Heim unterscheidet. Wer hier Lücken offenbart und das Konzept seiner WG nicht punktgenau ausgerichtet hat, riskiert eine falsche „Statuseinordnung“, die das gesamte Projekt schädigen kann. Hier ist Gefahr im Verzug! Deshalb hilft der Fachverband wig Wohnen in Gemeinschaft NRW mit dem Spezialseminar „Wohngemeinschaft oder Heim – Anbieter müssen Unterschiede kennen“ (Dienstag, 29. August, 10 Uhr, Gelsenkirchen) mit dem erfahrenen Ordnungsrechtler und WG-Experten Dr. Lutz H. Michel FRICS. Die Teilnahme ist für wig Mitglieder kostenfrei, Nicht-Mitglieder zahlen eine Schutzgebühr von 100,- Euro.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Jetzt buchen!

Das Thema brennt auf den Nägeln: Wie grenzt sich eine ambulant begleitete Wohngemeinschaft von Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangeboten (EULA = Heim) ab? Was ist eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft, was eine anbieterverantwortete? Anbieter und Begleiter von Pflegewohngemeinschaften müssen diese Fragen heute sicher beantworten können. Statusprüfungen der Aufsichtsbehörden und die aktuelle Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster zwingen sie dazu. Der Spruch der Münsteraner Juristen vom Oktober 2016 veranlasste die WTG-Behörden, bei den WGen schärfer hinzusehen.

Außerdem werden nicht nur anbieterverantwortete WGen, sondern auch selbstverantwortete von den Kontrolleuren des Wohn-Teilhabe-Gesetzes (WTG) zunehmend kritisch unter die Lupe genommen. Eine falsche Einstufung zieht in der Regel schwerwiegende negative Auswirkungen nach sich, die durch vorbeugendes Handeln vermieden werden können. Die Veranstaltung erläutert die Abgrenzungskriterien der Wohnformen und versorgt die Teilnehmer mit dem nötigen Handwerkszeug, um insbesondere Verbundangebote (WG, Tagespflege, Betreutes Wohnen, EULA) WTG-fest zu machen.

Der Referent – der Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel FRICS aus Hürtgenwald – verfügt in diesem Bereich über eine außergewöhnlich hohe Expertise und Erfahrung. Der Ordnungsrechtler war an der Entwicklung des Wohn-Teilhabe-Gesetzes (WTG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (WTG DVO) beteiligt. Er wirkte an der Erarbeitung des Rahmenprüfkatalogs (RPK) für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften sowie für „EULAs“ mit und ist als Berater zu dieser Problematik bundesweit im Einsatz.

Inhalte:
Abgrenzungskriterien nach WTG und aktueller Rechtsprechung
Do’s and Don’ts – worauf bei der Gestaltung von Angeboten u achten ist
Organisation und Ablauf von Status- und Regelprüfungen
Vorbereitung der Prüfung
Rechtsschutz gegen „unerwünschte“/“falsche“ Statusfeststellungen

Zielgruppe:
Entscheider rund um Wohngemeinschaften, insbesondere Intensivpflege- und Beatmungs-WGn

Referent:
Dr. Lutz H. Michel FRICS, Rechtsanwalt, Hürtgenwald

Termin:
Dienstag, 29. August, 10.00-12.30 Uhr

Ort:
wig Geschäftsstelle, Pastoratstraße 1, Gelsenkirchen

Teilnahmegebühr inkl. Catering und Seminarunterlagen:
Kostenfrei für wig Mitglieder.
Nichtmitglieder zahlen 100,- Euro zzgl. MWSt.