Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften

Gelsenkirchen: Nach vier Jahren endlich Einigung auf tarifgerechte Vergütung in Demenz-WGs!

Pflegedienste einigen sich mit Stadt Gelsenkirchen auf tarifgerechte Vergütung in WGs – Zähe Verhandlungen dauerten fast vier Jahre – Durchbruch kam vor Weihnachten 2016 – Neue Rahmenvereinbarung gilt bereits ab 15. Dezember 2016

Es ist vollbracht: Nach fast vier Jahren Verhandlungsdauer gelang es der Arbeitsgemeinschaft ambulanter Pflegedienste mit Demenz-Wohngemeinschaften, sich kurz vor Weihnachten mit der Stadt Gelsenkirchen auf eine neue Rahmenvereinbarung für den Abschluss von Leistungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen sowie Vergütungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII zu einigen. Ab 15. Dezember 2016 schafft die Regelung nun wirtschaftliche Sicherheit für 22 Wohngemeinschaften mit etwa 200 Mieterinnen und Mietern, ihren Angehörigen und rund 200 Mitarbeitenden.

Zum Erfolg geführt wurden die finalen Verhandlungen von Seiten der Stadt durch Hans-Joachim Olbering, den neuen Leiter des Sozialamtes. Für die Pflegedienste zeichnete der AG-Sprecher Claudius Hasenau, Geschäftsführer der APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH und Vorsitzender des Fachverbandes wig Wohnen in Gemeinschaft NRW, verantwortlich. Juristisch begleitet wurde das Verfahren von dem wig Netzwerkpartner Dieter Otto, Fachanwalt für Sozialrecht in Dortmund.

Bei den Mitgliedern der AG war die Freude entsprechend groß. Claudius Hasenau: „Nach jahrelangem zähem Ringen ist es uns endlich gelungen, eine für alle tragbare, transparente und einheitliche Lösung zu finden. Darin spielen die leistungsgerechte, tarifliche Entlohnung und die Qualität der Betreuung in ambulant begleiteten Wohngemeinschaften eine zentrale Rolle.“

Alle beteiligten Pflegedienste sind nun aufgerufen, schriftlich ihren Zutritt zur Rahmenvereinbarung zu erklären. Die zukünftigen Verhandlungen über Kosten und Vergütungen führt jeder Pflegedienst nun einzeln mit der Sozialverwaltung auf der Grundlage eines gemeinschaftlich verabschiedeten, einheitlichen Kalkulationsprogramms. Dieses ermittelt die anteiligen Personal- und Sachkosten in der Aufgabenstellung der sozialen Betreuung.

Eine lange Hängepartie geht damit zu Ende. 2012 hatte die Stadt Gelsenkirchen die gültigen Vergütungsverträge für die WGs einseitig gekündigt, um die Kosten zu reduzieren. Trotz aller Anstrengungen der Pflegedienste und entgegen des Vergleichs vor der Schiedsstelle der Bezirksregierung Münster, nach dem bis 30. September 2015 eine Einigung gefunden werden sollte, konnte man sich nicht auf eine leistungsgerechte Betreuungspauschale verständigen.

Der Streit um die Vertragsverhandlungen hatte 2016 zuletzt den Sozialausschuss des Rates der Stadt Gelsenkirchen und die Medien beschäftigt. In der Politik wurde das Verhandlungsergebnis nun positiv gewürdigt. Ingrid Wüllscheidt, Sprecherin der Grünen im Sozialausschuss, die die Arbeitsgemeinschaft in den vergangenen Monaten und Jahren stark unterstützt hatte, zeigte sich „froh, dass nun endlich ein guter Abschluss dieser lange andauernden Gespräche, Diskussionen und Verhandlungen erreicht wurde. Wir bleiben am Ball. Das wird – aktuelle Urteile zeigen es bereits – auch in Zukunft nötig sein.“.