Der Fachverband für ambulant
begleitete Wohngemeinschaften
21. Januar | Aktuelles, News, Presse

NRW korrigiert Behörden nach wig-Beschwerde: Pflege-WG‘en bei mobiler Erstimpfung den Heimen gleichgestellt

Stationär vor ambulant? Fachverband wig fordert Gleichbehandlung bei Corona-Impfung für Heime und WG‘en – NRW-Gesundheitsminister  macht Schluss mit kommunalem Entscheidungswirrwarr.

Wohngemeinschaften nach § 24 WTG NRW, in denen pflegebedürftige Menschen in einem Hausstand leben und von ambulanten Pflegediensten betreut werden, sind bei der Corona-Impfung vollstationären Pflegeeinrichtungen gleichzusetzen. Gemäß § 2 (2) der CoronaImpfVO sind diese Einrichtungen in die höchste Priorität einzuordnen und sollten in der ersten Phase der Impfung durch mobile Impfteams geimpft werden. Mit dieser Stellungnahme reagierte das NRW-Gesundheitsministerium am 21. Januar 2021 auf eine Beschwerde des Fachverbandes wig Wohnen in Gemeinschaft und rief die Kommunen zur Ordnung. 

Der WG-Fachverband hatte das Ministerium Anfang Januar 2021 nach Hinweisen aus der Mitgliedschaft informiert, dass einzelne Gesundheitsämter im Land die CoronaImpfVO ignorieren und ambulant betreuten Wohngemeinschaften in der Frühphase der Verimpfung den Zugang zur aufsuchenden Impfung verweigerten. Der Fachverband forderte das NRW-Gesundheitsministerium auf, diese Ungleichbehandlung schnellstmöglich zu beenden. In einer Antwortmail vom 21. Januar bestätigten die Ministerialen die Auffassung von wig und baten angesichts der aktuellen Impfstoffknappheit gleichzeitig um Geduld: „Da aktuell nicht ausreichend Impfstoff zur Versorgung der am höchsten priorisierten Gruppen zur Verfügung steht, wird sich allerdings die Durchführung der Impfung noch verzögern.“