Düsseldorf/Gelsenkirchen, im April 2016. Jetzt wird es ernst: Ambulante Pflegedienste in NRW, die anbieterverantwortete Wohngemeinschaften für Menschen mit besonderen Bedarfen begleiten, sollten sich schnellstmöglich auf eine Qualitätsprüfung durch die Heimaufsicht vorbereiten. Die Besuche müssen nicht angekündigt werden. Der Fachverband Wohnen in Gemeinschaft NRW (WIG NRW e.V.) bietet in Sonderseminaren gezielte Unterstützung an.
Ende März hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) im Zuge der Durchführung des neuen Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) als den dritten und letzten Teil einen landeseinheitlichen Rahmenprüfkatalog zur Qualitätssicherung in Wohn- und Betreuungsangeboten in Kraft gesetzt. Damit verfügen die Heimaufsichten über ein funktionierendes Prüfinstrument für Wohngemeinschaften, das sie zeitnah einsetzen werden. Dies gab jetzt der Fachverband Wohnen in Gemeinschaft NRW (WIG NRW e.V.) in Gelsenkirchen bekannt. Experten schätzen, dass es in NRW derzeit rund 400 anbieterverantwortete Wohngemeinschaften gibt, die der Aufsicht unterliegen. Selbstverantwortete Wohngemeinschaften sind von der Regelung nicht betroffen.
Individualität der WG beachten
„Für die begleitenden Pflegedienste beginnt jetzt der Ernst des Lebens. Wir rechnen damit, dass das Prüfgeschehen nach Inkrafttreten des Katalogs unmittelbar beginnt“, sagte der Fachverbandsvorsitzende Claudius Hasenau in Gelsenkirchen. Bisher hätten sich die Heimaufsichten im Prüfgeschehen zurückgehalten. Mit Vorliegen eines Prüfinstrumentes würden sie sich nun zeitnah anschauen wollen, wie es um die Qualität von Wohnen und Betreuung in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften tatsächlich bestellt sei. Dabei seien die Prüfer vom Gesetz ausdrücklich gehalten, auf die individuelle Ausprägung der Wohngemeinschaft einzugehen und das spezielle Konzept der Einrichtung, ihre Zielgruppe, die Bedarfe der Mieterinnen und Mieter sowie den Quartiers- und Teilhabeaspekt zu berücksichtigen, so Hasenau.
Zur Qualitätssicherung nutzen
Anbieterverantwortete Wohngemeinschaften müssen sich auf eine Regelprüfung pro Jahr einrichten. Die wesentlichen Ergebnisse der Qualitätsprüfung werden anschließend veröffentlicht. Ob die WTG-Behörde den Check vorher ankündigt, ist in das Ermessen der jeweiligen Heimaufsicht gestellt, sagt der WTG-Experte und Vertragsrechtler Dr. Lutz H. Michel, Hürtgenwald, Justiziar des Fachverbandes. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten sich ambulante Pflegedienste, die anbieterverantwortete Wohngemeinschaften begleiten, jetzt intensiv mit dem Rahmenprüfkatalog und dem Konzept des eigenen Wohn- und Betreuungsangebots auseinandersetzen. Dr. Lutz H. Michel: „Wir empfehlen, das Regelwerk positiv als internes Instrument der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung zu nutzen. Anhand des Katalogs können die Dienste prüfen, ob sie die Anforderungen bereits erfüllen oder ihre Arbeit weiter optimieren müssen. Der Katalog lässt sich dafür viel einfacher nutzen als das komplexe Gesetz.“
Vorbereiten ist besser als Abwarten
In Sonderseminaren bereitet der WIG-Fachverband ambulante Pflegedienste einen Tag lang gezielt auf die Prüfungen der Heimaufsicht vor. Die Workshops in Gelsenkirchen geben den Pflegediensten wichtiges Handwerkszeug an die Hand, um für die Prüfungen gerüstet zu sein. Referenten sind der WIG-Vorsitzende Claudius Hasenau, dessen ambulanter Pflegedienst APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH seit Jahren Wohngemeinschaften begleitet, und der WTG-Kenner Dr. Lutz H. Michel. Erläutert werden u.a. Prüfmethoden, Prüfbereiche, Organisation und Vorbereitung der Prüfung sowie Rechtsschutz. Darüber hinaus bietet der Fachverband auch die Möglichkeit einer Begehung von Wohngemeinschaften an, bei denen ein erfahrener Qualitätsmanager die Erfüllung der Prüfkriterien vor Ort in Augenschein nimmt, um diese im Bedarfsfall weiter zu optimieren.
Nächstes Seminar:
Dienstag, 10. Mai 2016, 10 Uhr
„Wenn die WTG-Behörde kommt“
WIG-Schulungszentrum, Pastoratstraße 1, 45879 Gelsenkirchen
Kosten: 500,- Euro (für WIG-Mitglieder 400,- Euro)
Mit ambulant begleiteten Wohngemeinschaften erfolgreich:
Claudius Hasenau, Geschäftsführer der APD Ambulante Pflegedienste Gelsenkirchen GmbH und Gründungsvorsitzender des Fachverbandes WIG – Wohnen in Gemeinschaft NRW e.V.
Foto: APD
Gefragter Referent: der Vertragsrechtler und WTG-Experte Dr. Lutz H. Michel, Hürtgenwald, Justiziar des Fachverbandes WIG – Wohnen in Gemeinschaft NRW, hier auf der WIG-Jahrestagung zum Thema Pflege-Wohngemeinschaften im November im Wissenschaftspark Gelsenkirchen.
Foto: APD